Mit Inkrafttreten des novellierten Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) am 22.04.2015 wurde die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen ohne KMU-Status eingeführt.
Erstmalig sollten Energieaudits bis zum 05.12.2015 durchgeführt und infolgedessen alle 4 Jahre wiederholt werden.
Im Rahmen des Auditierungsprozesses gilt es den Energieeinsatz in Gebäuden oder Gebäudegruppen, Betriebsabläufen in der Industrie, Industrieanlagen oder in privaten und öffentlichen Dienstleistungen zu
untersuchen.
Die zentralen Zielstellungen hierbei sind die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Verringerung des Energieverbrauchs. Das Energieaudit bildet daher die Grundlage für fundierte Entscheidungen die die Energieeffizienz eines Unternehmens verbessern, entsprechend eine signifikante Energiekostensenkung zur Folge haben und somit erhebliche Kosteneinsparpotenziale aufdeckt.
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